Gebührenordnung für die Krippenplätze
gültig von September 2021 bis August 2022
vorbehaltlich der gesetzlichen bzw. förderrechtlichen Änderungen während eines Betreuungsjahres können sich Änderungen ergeben.
Aufgrund des staatlichen Elternbeitragszuschusses (EBZ) für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt wird die Betreuungsgebühr nach Vorgabe des Staatsministeriums um diesen Zuschuss verringert, wenn die Voraussetzungen für die Bezuschussung erfüllt sind. Beginn des Leistungszeitraumes ist der 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.
tägliche Betreuungszeit | Elternbeitrag ohne / mit Berechtigung auf EBZ 11/1 |
---|---|
3 bis einschließlich 4 Stunden | 221,00 € / 121,00 € |
4 bis einschließlich 5 Stunden | 244,00 € / 144,00 € |
5 bis einschließlich 6 Stunden | 267,00 € / 167,00 € |
6 bis einschließlich 7 Stunden | 290,00 € / 190,00 € |
7 bis einschließlich 8 Stunden | 313,00 € / 213,00 € |
8 bis einschließlich 9 Stunden | 336,00 € / 236,00 € |
9 bis einschließlich 10 Stunden | 359,00 € / 259,00 € |
Vorbehaltlich der gesetzlichen bzw. förderrechtlichen Änderungen während eines Betreuungsjahres können sich Änderungen ergeben.
Aufgrund des staatlichen Elternbeitragszuschusses (EBZ) für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt wird die Betreuungsgebühr nach Vorgabe des Staatsministeriums um diesen Zuschuss verringert, wenn die Voraussetzungen für die Bezuschussung erfüllt sind. Beginn des Leistungszeitraumes ist der 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.
Spielgeld: 6,55 €
Frühstücksgeld: 0,70 € pro eingenommenem Frühstück
Geschwisterkinder: 10% Ermäßigung für das/die jeweils ältere/n Kind/er auf den Elternbeitrag je nach Berechtigung.
Der Monat August ist gebührenfrei. Ausgenommen davon ist die Eingewöhnungszeit, in der auch im August anteilig Gebühren für die Eingewöhnungskinder erhoben werden.
Bei Aufnahme Ihres Kindes erlauben wir uns, eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 20,00 € einzuziehen.
Die pädagogische Kernzeit in den Kindertageseinrichtungen der bürgerhilfe ingolstadt KiTa GmbH ist täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr festgelegt, damit die pädagogischen Fachkräfte in dieser Zeit konzentriert Bildungsarbeit leisten können.
Gebührenordnung für den Kindergarten
gültig von September 2021 bis August 2022
Vorbehaltlich der gesetzlichen bzw. förderrechtlichen Änderungen während eines Betreuungsjahres können sich Änderungen ergeben.
Aufgrund des staatlichen Elternbeitragszuschusses (EBZ) für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt wird die Betreuungsgebühr nach Vorgabe des Staatsministeriums um diesen Zuschuss verringert, wenn die Voraussetzungen für die Bezuschussung erfüllt sind. Beginn des Leistungszeitraumes ist der 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.
tägliche Betreuungszeit | Elternbeitrag ohne / mit Berechtigung auf EBZ 11/1 |
---|---|
3 bis einschließlich 4 Stunden | 137,00 € / 37,00 € |
4 bis einschließlich 5 Stunden | 151,00 € / 51,00 € |
5 bis einschließlich 6 Stunden | 165,00 € / 65,00 € |
6 bis einschließlich 7 Stunden | 179,00 € / 79,00 € |
7 bis einschließlich 8 Stunden | 193,00 € / 93,00 € |
8 bis einschließlich 9 Stunden | 207,00 € / 107,00 € |
Mehr als 9 Stunden | 221,00 € / 121,00 € |
Spielgeld: 6,55 €
Frühstücksgeld: 0,70 € pro eingenommenem Frühstück
Geschwisterkinder: 10% Ermäßigung für das/die jeweils ältere/n Kind/er auf den Elternbeitrag je nach Berechtigung.
Der Monat August ist jeweils gebührenfrei. Ausgenommen davon ist die Eingewöhnungszeit, in der auch im August anteilig Gebühren für die Eingewöhnungskinder erhoben werden.
Bei Aufnahme Ihres Kindes erlauben wir uns, eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 20,00 € einzuziehen.
Die pädagogische Kernzeit in den Kindertageseinrichtungen der bürgerhilfe ingolstadt KiTa GmbH ist tgl. von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr festgelegt, damit die pädagogischen Fachkräfte in dieser Zeit konzentriert Bildungsarbeit leisten können.
Die Zuordnung eines Kindes nach dem 3. Geburtstag von einem Krippen- auf einen Kindergartenplatz erfolgt je nach Auslastung der Kindergarten-Plätze und obliegt der Einrichtungsleitung unter Beachtung der jeweils vorliegenden Betriebserlaubnis. Der 3. Geburtstag ist somit nicht das alleinige Kriterium für die Belegung eines Kindergartenplatzes.
Diese Gebührenordnung gilt ab dem Monat, der auf den 3. Geburtstag oder den Monat der Zuordnung folgt.
Gebührenordnung für den kinderHort
gültig von September 2021 bis August 2022
vorbehaltlich der gesetzlichen bzw. förderrechtlichen Änderungen während eines Betreuungsjahres können sich Änderungen ergeben
gültig für | tägliche Betreuungszeit | Elternbeitrag 11/1 |
---|---|---|
Schulzeit | 1 bis einschließlich 2 Stunden | 88,00 € |
Schulzeit | 2 bis einschließlich 3 Stunden | 99,00 € |
Schulzeit | 3 bis einschließlich 4 Stunden | 110,00 € |
Schulzeit / Ferien | 4 bis einschließlich 5 Stunden | 121,00 € |
Schulzeit / Ferien | 5 bis einschließlich 6 Stunden | 132,00 € |
Ferien | 6 bis einschließlich 7 Stunden | 143,00 € |
Ferien | 7 bis einschließlich 8 Stunden | 154,00 € |
Ferien | 8 bis einschließlich 9 Stunden | 165,00 € |
Ferien | 9 bis einschließlich 10 Stunden | 176,00 € |
Spielgeld: 6,55 €
verpflegungsPlus gemäß pädagogisch-ökologischem Konzept:
13,00 € bei einer Buchungszeit bis max. 15 Uhr
15,00 € bei einer Buchungszeit ab 15 Uhr
Geschwisterkinder: 10% Ermäßigung für das/die jeweils ältere/n Kind/er
Bei Aufnahme Ihres Kindes erlauben wir uns eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 20,00 € einzuziehen.
Bei einem nachträglichen Wechsel vom kinderHort (ausgenommen kinderZeit) in die Mittagsbetreuung oder umgekehrt werden zusätzlich 10,00 € Bearbeitungsgebühr berechnet.
Für die Ferienbetreuung gelten folgende Regelungen:
- Die Mindestbuchung beträgt 15 Tage. Die Berechnung der Betreuungsgebühr folgt entsprechend der gebuchten Tage. Es kann dabei zwischen zwei Blöcken gewählt werden:
Buchung 15 bis zu 20 Tage: Berechnung von 20 Tagen (1 Monatsbeitrag)
Buchung 21 bis zu 40 Tage: Berechnung von 40 Tagen (2 Monatsbeiträge) - Es wird jeweils die Differenz zur regelmäßigen Hortgebühr berechnet und zusammen mit dieser Gebühr einmalig für das gesamte Schuljahr eingezogen.
- Eine Rückerstattung bei Nichtnutzung ist nicht möglich.
Gebührenordnung für die reguläre Mittagsbetreuung bis 13.00 Uhr
gültig von September 2021 bis August 2022
vorbehaltlich der gesetzlichen bzw. förderrechtlichen Änderungen während eines Betreuungsjahres können sich Änderungen ergeben
Betreuungszeit | Elternbeitrag 11/1 |
---|---|
1 Tag |
17,00 € |
2 Tage |
30,00 € |
3 Tage | 45,00 € |
4 Tage | 60,00 € |
5 Tage | 75,00 € |
Spielgeld: 6,55 €
Geschwisterkinder: 10% Ermäßigung für das/die jeweils ältere/n Kind/er
Bei Aufnahme Ihres Kindes erlauben wir uns, eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 20,00 € einzuziehen. Bei einem nachträglichen Wechsel von der Mittagsbetreuung in den kinderHort oder umgekehrt werden zusätzlich 10,00 € Bearbeitungsgebühr berechnet.
Auf Ferienbetreuung besteht kein Anspruch. Falls auf Antrag ein Platz gewährt werden kann, gelten folgende Regelungen:
tägliche Betreuungszeit | Elternbeitrag pro Tag |
---|---|
7.30 Uhr bis 13.00 Uhr |
6,60 € |
7.30 Uhr bis 15.00 Uhr |
7,70 € |
7.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
8,80 € |
8.00 Uhr bis 13.00 Uhr |
6,20 € |
8.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
7,20 € |
8.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
8,20 € |
- Die Mindestbuchung beträgt 15 Tage. Die Berechnung der Betreuungsgebühr folgt entsprechend der gebuchten Tage.
- Eine Rückerstattung bei Nichtnutzung ist nicht möglich.
- Brotzeitgeld: 1,00 € pro Tag bei Buchungszeiten von 7 oder mehr Stunden. Berechnung erfolgt analog zu den gebuchten Blöcken von 20 oder 40 Tagen.
Gebührenordnung für die Ferienbetreuung
gültig von September 2021 bis August 2022
vorbehaltlich der gesetzlichen bzw. förderrechtlichen Änderungen während eines Betreuungsjahres können sich Änderungen ergeben
Betreuungszeit | Anzahl Stunden | Elternbeitrag pro Tag |
---|---|---|
07:30 - 13:00 | 5,5 |
6,60 € |
07:30 - 15:00 | 7,5 |
7,70 € |
07:30 - 17:00 | 9,5 |
8,80 € |
08:00 - 13:00 | 5,0 |
6,20 € |
08:00 - 15:00 | 7,0 |
7,20 € |
08:00 - 17:00 | 9,0 |
8,20 € |
Die Mindestbuchung beträgt 15 Tage. Die Berechnung der Betreuungsgebühr folgt entsprechend der gebuchten Tage.
Eine Rückerstattung bei Nichtnutzung ist nicht möglich.
Brotzeitgeld: 1,00 € pro Tag bei Buchungszeiten von 7 oder mehr Stunden.
Bei Aufnahme Ihres Kindes erlauben wir uns eine einmalige Betreuungsgebühr von 5,00 € einzuziehen.
Gebührenordnung für das Mittagessen
gültig von September 2021 bis August 2022
Mittagessen | Elternbeitrag 11/1 |
---|---|
monatlich |
76,00 € |
Der Monat August ist jeweils gebührenfrei. Ausgenommen davon ist die Eingewöhnungszeit, in der auch im August anteilig Gebühren für die Eingewöhnungskinder erhoben werden.
Gebührenordnung für das Mittagessen in der Mittagsbetreuung
gültig von September 2021 bis August 2022
Mittagessen | Elternbeitrag 11/1 |
---|---|
monatlich |
76,00 € |
Der Monat August ist jeweils gebührenfrei.
Das Mittagessen wird tageweise berechnet auf Grundlage des monatlichen Pauschalpreises, der bei der Betreuung von 5 Tagen pro Woche anfällt.
Im Falle einer Ferienbetreuung gelten folgende Regelungen:
- Die Mindestbuchung beträgt 15 Tage. Die Berechnung der Essensgebühr folgt entsprechend der gebuchten Tage.
- Eine Rückerstattung bei Nichtnutzung ist nicht möglich.
Gebührenordnung für das Mittagessen in der Ferienbetreuung
gültig von September 2021 bis August 2022
Mittagessen | Elternbeitrag 11/1 |
---|---|
täglich |
3,80 € |
Das Mittagessen wird tageweise berechnet auf Grundlage des monatlichen Pauschalpreises wie im Vertrag für die Essensversorgung geregelt je nach Anzahl der gebuchten Tage. Die Mindestbuchung beträgt 15 Tage
Eine Rückerstattung bei Nichtnutzung ist nicht möglich.